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06
April
2011

Die „Bildungsprämie“ - finanzielle Hilfe bei der Ausbildung zum Herzgruppenleiter/ Übungsleiter

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds der EU über die Fördermaßnahme „Bildungsprämie“ durch finanzielle Anreize die Aus- und Weiterbildung Erwachsener.

Weiterbildungsinteressenten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- € (Einzelpersonen) bzw. 51.200,- € (gemeinsam Veranlagte) nicht überschreitet, können nach Beratung, Antragstellung und Prüfung 50% der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500,- €, durch den Bund erstattet bekommen. Anträge können bis zum 31.05.2012 gestellt werden.  

Der Landesverband Brandenburg für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen e.V. (LVBPR) ist als Weiterbildungsanbieter in dem Förderprogramm eingetragen – damit können Teilnehmer an den Kursen zur Ausbildung Herzgruppenleiter/ÜL-Ausbildung „Sport in Herzgruppen“, die die o.g. Kriterien des Jahreseinkommens erfüllen, in den Genuss der Förderung kommen.

Im Land Brandenburg stehen folgende Beratungsstellen für die „Bildungsprämie“ zur Verfügung:

  • Deutsches Erwachsenenbildungswerk Cottbus
  • Kreisvolkshochschule Potsdam Mittelmark
  • Uckermärkischer Regionalverbund Barnim-Uckermark
  • Volkshochschule Oder-Spree
  • Volkshochschule Teltow-Fläming
  • WEILA Potsdam


Die dort nach Beratung ausgehändigten Unterlagen zur Inanspruchnahme der „Bildungsprämie“ können bei der Anmeldung zum Kurs an den Landesverband eingereicht werden. Der durch uns vervollständigte Antrag wird an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet.
Bestandteil der Unterlagen zur Einlösung ist auch der Nachweis der geleisteten Einzahlung des Eigenanteils (50%) der Kursgebühren.

Eine ausführliche Dokumentation zur „Bildungsprämie“ kann im Internet unter www.bildungspraemie.info eingesehen werden.

Autor: Claudio Gärtner