Aufnahmebedingungen
- Vertragliche Bindung mit einem Arzt zur Betreuung der Herzgruppe. Der Arzt muss immer bei den Übungseinheiten dabei sein. Günstig sind zwei oder mehrere Ärzte, damit die Übungseinheiten immer garantiert werden können.
- Qualifizierte Übungsleiter, die einen Nachweis über den Erwerb einer Sonderlizenz für Übungsleiter bei Herzsportgruppen haben. Diese Lizenz muss alle 2 Jahre erneuert werden. Gibt es diese Übungsleiter noch nicht, sollte man sich mit dem Landesverband wegen dieser notwendigen Qualifizierung in Verbindung setzen.
- Bei jeder Übungsveranstaltung muss ein Defibrillator und die erforderliche Notfallausrüstung vorhanden sein. Empfohlen wird ein netzunabhängiger AED, da dieser für Nachfolgegruppen ohne Arzt vorgegeben ist.
- Der anbietende Verein sollte Mitglied im LSB sein und muss Mitglied des Landesverbandes sein, um von den Kostenträgern anerkannt zu werden.
IK-Nummer beantragen bei
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Frau Koch
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 2311275
- Der Verein muss eine Unfallversicherung für die Mitglieder der ambulanten Herzgruppe abschließen.
- Der Verein muss nachweislich zertifiziert sein. Die dazu notwendigen Unterlagen können bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes abgefordert werden.
Sind diese genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der Verein über den Landesverband bei den Kostenträgern angemeldet.
Erst mit dieser Anmeldung hat er die Möglichkeit, die ärztlichen und vom Kostenträger bestätigten Verordnungen zum ambulanten Rehabilitationssport bei den Kostenträgern abzurechnen.
Kostenträger sind
- Die Krankenkassen
- Die Rentenkassen
- Die Berufsgenossenschaften



