Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) sind sich einig, dass die Ziele des Rehabilitationssports in Herzgruppen im Sinne der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011 nur bei einer regelmäßigen Teilnahme der Rehabilitationssportler/innen zu erreichen sind. Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um dem ganzheitlichen1 Ansatz gerecht zu werden und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen. Von daher ist eine regelmäßige Teilnahme besonders wichtig.
Deshalb sollten Unterbrechungen nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt bleiben (z.B. Urlaubsreisen, Krankenhaus-/ Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit). Bei nichtbegründeter Unterbrechung des Rehabilitationssports ist der Leistungserbringer (Träger der Herzgruppe) berechtigt, den Rehabilitationssport in Herzgruppen abzubrechen und die bis dahin durchgeführten Leistungen abzurechnen. Dabei ist der Lebenshintergrund des Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung zu berücksichtigen, z.B. relevante ärztliche Diagnosen, Pflege von Angehörigen, Krankheit des Kindes usw.
Bei Abbruch des Rehabilitationssports muss ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Rehabilitationsträger erfolgen, dass der Rehabilitationssport durch den Leistungserbringer beendet wurde. Hinweis: Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z.B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme noch zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
1 Im Rehabilitationssport wird hierunter insbesondere ein bio-psycho-sozialer Ansatz verstanden. Dieser beschreibt die positiven Auswirkungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit, das seelische Wohlbefinden und die soziale Beteiligung der Rehabilitationssportler/innen.
Die Ursache für eine Herzinfarkt, Schlaganfall oder Durchblutungsstörungen der Beine stellt in der Mehrzahl die sogenannte Atherosklerose dar, unter welcher man die Veränderung der organversorgenden Gefäße in der Art versteht, dass es zu Engstellen oder sogar Verschlüssen dieser Gefäße kommen kann. Die Folge davon sind unter anderem der akute Herzinfarkt, der Schlaganfall oder die gehstreckenabhängigen Schmerzen in den Beinen im Sinne einer Schaufensterkrankheit. Die Ursachen für die zu Grunde liegenden Gefäßveränderungen sind gut definiert :
- Diabetes mellitus
- Nikotin
- Blutfettwerterhöhung (Hyperlipoproteinämie)
- Familiäre Belastung und
- ….der Bluthochdruck.
Basierend auf 21 Studien aus der letzten Dekade liegt die Prävalenz (Häufigkeit) der arteriellen Hypertonie zwischen 30% und 45% der Allgemeinbevölkerung in Europa, wobei
ein steiler Anstieg mit dem Alter beobachtet wird.
Nach den aktuellen Leitlinien der Deutschen Hypertoniegesellschaft (Hochdruckliga) gilt unabhängig vom Alter der Ruheblutdruckwert ab 140 mm/Hg systolisch und/oder 90 mm/Hg diastolisch als hyperton (Bluthochdruck), also zu hoch. Dabei wird der Bluthochdruck in 3 Kategorien (Schweregrade oder Stufen) unterteilt. Für den Fall, dass der systolische und der diastolische Wert nicht der gleichen Kategorie zugeordnet werden können, ist die höhere Kategorie gültig.
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Schwimmen und Wassergymnastik sind bei vielen Patienten mit Herzerkrankungen beliebte Sportarten. In der Rehabilitation herrscht heutzutage häufig noch Zurückhaltung bei der ärztlichen Erlaubnis für die Therapie im Wasser.
In Abhängigkeit von Schädigung und Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Herzens, besteht die Angst, den Patienten durch die Mehrbelastung im Wasser zu stark zu belasten. Ein Grund für diese Zurückhaltung ist die Befürchtung einer pathologischen Volumen- und Druckbelastung während des Aufenthalts im Wasser, die auf der Kenntnis der zentral-hämodynamischen Situation bei Gesunden basiert.
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